Explosionsschutzrichtlinien
Explosionsschutz stellt eine Herausforderung dar– nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern weltweit. Die EU-Richtlinien forderten daher ab 1994 eine ATEX-Zulassung für Geräte, die in speziellen Einrichtungen der Explosionsgefahr ausgesetzt sind. Diese ATEX-Zulassung unterliegt derzeit zwei Richtlinien und muss in jedem Mitgliedsstaat erworben werden.
Bei Bestellungen sollte jeder Kunde, der Anschaffungen für seine Laborräume und ähnliche Räumlichkeiten tätigen will, auf die Bestätigung einer ATEX-Zulassung achten. Diese soll die Sicherheit in den gefährdeten Räumen zumindest in dem möglichsten Maß sicherstellen, denn ganz aufNummer sicher kann in einem Labor nie gegangen werden.
Immer wieder machen Schlagzeilen die Runde, die von Explosionen und Laborunfällen berichten. Leider ist die Arbeit mit Chemikalien und gefährlichen Substanzen mit einem derartigen Risiko verbunden. Um die Tätigkeit für die Mitarbeiter, aber auch für die Menschen, die in unmittelbarer Umgebung arbeiten, so sicher wie möglich zu gestalten, wurden die ATEX-Zulassungen eingeführt. Das einheitliche System wird regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht.




